Urteile
OLG Ffm vom 08.06.2005 (6 UF 301/04)
Zur Teilverwirkung des Ehegattenunterhalts durch leichtfertige Beschuldigungen des Kindesmissbrauchs
OLG Ffm vom 27.10.1999 (Az. 2 UF 47/97)
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen ungerechtfertigter Beschuldigung des Verpflichteten
(hier: sexueller Missbrauch eines gemeinschaftlichen Kindes)
BGH
24.09.80 - 3 StR 255/80 NJW 1981 S. 134 (ebenso
FPR 1995 S. 153) 2 S.
Sexuelle Handlungen sind auch dann sexuell, wenn
das Kind die Sexualbezogenheit der Handlung nicht erkennt oder noch
nicht erkennen kann.
LG Köln 19.12.91 - 1 T
224/91
FamRZ 1992 Heft
6 1
Seite
Bloßer Verdacht des sexuellen Missbrauchs
genügt
als Kindeswohlgefährdung nicht, um durch
vormundschaftsgerichtliche
Maßnahme gemäß § 1666 BGB in das Elternrecht
einzugreifen. Ein
entsprechender Tatvorwurf muss bewiesen sein.
OLG Bamberg 17.12.91 - 7
UF 81/91 NJW 1992 S.
1112
3 Seiten
Ein volljähriges Kind kann seinen
Unterhaltsanspruch verwirken, wenn es jeglichen Kontakt zu dem auf
Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil verweigert. Für das
Verweigerungsrecht gelten strenge Maßstäbe. Sexueller
Missbrauch bzw.
häufige Misshandlungen berechtigen zur Kontaktverweigerung.
BayOLG 26.02.92 - 1 Z BR
10/92
NJW
1992 S.
1971
2 Seiten
Zu den Voraussetzungen, unter denen das
Vormundschaftsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung aufgrund von
Berichten von Betreuerinnen eines behinderten Kindes, die sexuellen
Missbrauch durch den Vater vermuten, den Eltern das
Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann. Zum Umfang von
Prüfungs-
und Begründungspflicht des Gerichts.
OLG München 16.06.92 -
16 UF 926/92 FamRZ 1993 S.
94 1
Seite
Besteht die Gefahr, dass der Vater das
Umgangsrecht dazu nutzt, das Kind ins Ausland zu verbringen, kann ihm
ohne seine vorherige Anhörung und im Wege der einstweiligen
Anordnung
verboten werden, mit dem Kind Deutschland zu verlassen.
OLG Hamm 19.08.92 - 29 W
63/92
Fam RZ 1993 S.
76 2
Seiten
Wer im Verdacht steht, Vater des Kindes seiner
leiblichen Tochter zu sein, muss im Kindschaftsverfahren die
Blutentnahme trotz der Gefahr einer Strafverfolgung dulden.
BGH 08.07.92 - XII ZR
14/92
Fam
RZ 1993 S.
48 1
Seite
Mit Trennung der Eltern erlangt das Kind einen
von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz mit der Folge, daß
für
die Sorgerechtsregelung zwei Familiengerichte zuständig sein
können.
BVerfG 24.04.92 - 1 BvR
1721/91
FamRZ 1992 S.
1043
2 Seiten
Im familiengerichtlichen Verfahren muss der
Sachverständige auch zusätzlich zu seinem Gutachten vor
Gericht
angehört werden, wenn ein Beteiligter dies beantragt.
OLG Hamm 16.03.92 - 15 W
34/92
FamRZ 1992 S.
1087
2 Seiten
Im familiengerichtlichen Verfahren muss dem
Antrag eines Beteiligten, den Sachverständigen zur
Erläuterung seines
Gutachtens zu laden, zwingend entsprochen werden.
AG Friedberg
(Hessen) (FG) 01.06.92 - F 54/92 EA 1 FamRZ 1992 S.
1333 1 Seite
Wer die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zur
Erzielung einer tragfähigen Besuchsregelung verweigert, muss
Nachteile
bei der Besuchsregelung in Kauf nehmen.
AG
Königswinter
(FG) 15.07.92 - 8 F
98/91 FamRZ 1993
S. 466 2 Seiten
Zu den Voraussetzungen, unter denen Eltern die
Unterhaltszahlungen an ihr volljähriges Kind kürzen
dürfen, wenn dieses
den Kontakt zu seinen Eltern verweigert. Mindestvoraussetzung ist, dass
der unterhaltspflichtige Elternteil den Kontakt von sich aus aktiv
sucht.
OLG Frankfurt/M 29.01.93
- 6 UF 125/92 FamRZ 1993 S.
729 1
Seite
Besuchsrecht auch gegen den Willen von Mutter und
Kind. Vielmehr hat die alleinerziehende Mutter dem Kind behutsam
klarzumachen, dass der Vater es liebt und dass es im Interesse aller
Beteiligten liegt, die natürlichen Verwandtschaftsbande zu pflegen.
OLG Bamberg
01.12.93 - 2 UF 154/93 NJW 94 S. 1163, FamRZ 94 Heft 11 S.
719 2 S.
Umgangsausschluss wegen sexueller
Missbrauchsgefahr trotz eingestellten staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahrens, wenn mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit
weiterhin von sexuellem Missbrauch auszugehen ist.
OLG
Stuttgart 29.09.93-16 UF 222/93 DAVorm 1993 S.
1227, FPR 1995 S: 75, FamRZ 1994 Heft 11, S.
718 6 Seiten
Risiko sexuellen Missbrauchs ist gegen
Folgeschaden durch Kontaktabbruch abzuwägen. Bloßer Verdacht
reicht für
Umgangsausschluss nicht. Mit Kommentar des "Väter für Kinder
e. V. "
OLG
Hamm 30.06.93 - 12 UF 448/92
Urteilsabdruck FPR 1995 S.
75 6 Seiten
Zur Frage, inwieweit das Umgangsrecht des der
Pädophilie verdächtigen Vaters eingeschränkt werden kann.
PfälzOLG 05.11.93 -
3 W
165/93
FPR
1995 S. 76
3
Seiten
GO-Order. Sexueller Kindesmissbrauch berechtigt
das Vormundschaftsgericht, dem Täter aufzuerlegen, seinen Wohnsitz
zu
verlegen und sich vom Opfer fernzuhalten.
BVerfG 18.02.93 - 1 BvR
692/92
Abschrift
9
Seiten
Die Ausgestaltung der Umgangsbefugnis ist in der
konkreten Situation nach den Umständen des Einzelfalles unter
Berücksichtigung berechtigter Wünsche der Eltern am
Kindeswohl
auszurichten. Allgemeine Richtwerte und gerichtliche Vermutungen sind
keine Entscheidungsgrundlage.
AG Nidda 15.03.94 - 4 X
148/93
ZfJ
12/94 S. 541
1
Seite
Umgangsrecht erfordert nicht, daß sexueller
Missbrauch mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Dauer des
Verfahrens nicht umgangshindernd.
OLG München
22.08.94 - 4
UF 158/94
Abschrift
3
Seiten
Es muss hingenommen werden, wenn das auf der
illoyalen Haltung der allein sorgeberechtigten Mutter beruhende
Nichtzustandekommen von Umgangskontakten zwischen Vater und seinem
ehelichen Kind sanktionslos bleibt.
OLG
Bamberg 11.04.94 - 2 WF 45/94 u. 50/94 - FamRZ 1995 Heft 3
S.
181 2
S.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen
des vagen Verdachts des sexuellen Missbrauchs schließt sein
Umgangsrecht nicht aus. Anderenfalls hätte es die Mutter auf
einfache
Weise in der Hand, den Kontakt auszuschließen.
KG Berlin 12.07.94 - 18
UF
3297/93
FamRZ 1995 Heft 6 S. 355 2 S.
Der in Wahrnehmung berechtigter Interessen
erhobene Vorwurf der Mutter gegen den Vater, sich gegenüber den
gemeinsamen Kindern sexuell fehlverhalten zu haben, führt nicht
dazu,
daß sie ihren Unterhaltsanspruch verliert.
AmtsG Düsseldorf 22.12.94 - 251 F
2177/94
FamRZ 1995 Heft 8 S. 498 2 S.
Eine nicht allein sorgeberechtigte Mutter ist
nicht allein befugt, bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs des
gemeinsamen ehelichen Kindes durch den Vater, das Kind medizinisch
und/oder psychologisch untersuchen zu lassen. Begutachtungen, die
entgegen diesen Rechtsgrundsätzen vorgenommen werden, unterliegen
einem
Verwertungsverbot.
OLG Nürnberg
08.02.94 -
11 UF
2641/93
NJW 1994 Heft 45 S.
2964
2 S.
Fortgesetzte massive und schuldhafte Vereitlungen
des Umgangsrechts können in gravierenden Fällen zu einer
Herabsetzung
des Unterhaltsanspruchs des sorgeberechtigten Elternteils führen.
OLG Frankfurt/M
30.06.95 - 6 UF 60/94 FamRZ 22/95 S. 1432, auszugsw.
Abdr 5 S.
Umgang trotz laufenden staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahrens. Zum Mißbrauch des
Mißbrauchsverdachts durch
Professionelle. Unschuldsvermutung als Richtschnur auch im
familiengerichtlichen Verfahren.
OLG Bamberg 14.03.95 - 7
WF 122/94
Abschrift
3 Seiten
Längerfristige Therapie bei Wildwasser an
kleinem
Kind unter Verwendung anatomischer Puppen, mit denen das Kind
schließlich perverse sexuelle Handlungen darstellt, ist sowohl
ohne
Beweiswert als auch für sich betrachtet bereits
kindeswohlschädlich.
OLG Celle 12.06.95 - 10
UF
195/94
Abschrift
5 Seiten
Hartnäckige Weigerung der sorgeberechtigten
Mutter, dem Vater Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu gewähren,
obwohl
es eine enge Bindung zu ihm hat und durch den Vorwurf sexuellen
Missbrauchs in eine Konfliktsituation gebracht wurde, stellt mangelnde
Erziehungseignung dar und berechtigt zur Übertragung des
Sorgerechts
auf den Vater.
OLG Hamburg
02.08.95 - 12 UF 85/94 FamRZ 1996 Heft 7 S.
422 1 Seite
Zum Zweck eines behüteten Umgangs kann eine
Pflegschaft angeordnet werden, wenn die Mutter mit gegen den Vater
gerichteten sexuellen Verdächtigungen dessen Umgang mit dem Kind
behindert.
OLG Hamm
05.12.95
3 UF 358/95 FamRZ 1996 Heft 7 S.
424 1 Seite
Bei der Entscheidung über das Umgangsrecht
spielen die Gründe für den Verlust des Sorgerechts und das
Scheitern
der Ehe keine Rolle. Auch eine längere Zeit ohne Kontakt steht dem
Umgang nicht entgegen. Der Kontakt kann dann behutsam aufgenommen
werden, z. B. betreut durch Erziehungsberater.
BGH
16.05.95
4 StR 237/95 NJW 1996 Heft 3 S.
207
2
Seiten
Die Anklage, u. a. Einführen des Penis in
Scheide, Anus, Mund, Ohr und Nase, Manipulationen mit dem Finger in
Scheide und After, Lecken, basierte einzig und allein auf Aussagen
eines fünfjährigen Kindes. Das LG hatte an der Richtigkeit
einzelner
Vorwürfe zwar erhebliche Zweifel, hielt die kindlichen Angaben im
Kern
aber für glaubwürdig. Der BGH hält eine solche
Beweiswürdigung nicht
für rechtens, verweist die Sache zurück und verlangt die
Beachtung
folgender Grundsätze:
Bei der Aussage kindlicher Zeugen kommt der
Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu. Wenn
vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen
bereits vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen zahlreiche private
Befragungen - mit Erwartungen auf den Inhalt der Aussage - erfolgt
sind, so sind belastende Angaben des Kindes besonders kritisch zu
prüfen. Die Erkenntnisquellen zur Aussageentstehung sind
auszuschöpfen.
BGH
23.08.95
3 StR 163/95 NJW 1996 Heft 3 S.
206
3
Seiten
Zum Aussageverweigerungsrecht von Kindern. Zum
Verwertungsverbot, wenn eine Belehrung zum Aussageverweigerungsrecht
fehlt. Zur Frage, ob bei fehlender Belehrung die Zustimmung des allein
Sorgeberechtigten zur kindlichen Aussage genügt. Zu den sog.
anatomisch
korrekten Puppen. Deren Einsatz zu diagnostischen Zwecken sei
wissenschaftlich umstritten. Wenn die Puppen nicht als bloße
Demonstrationshilfen zum Ausgleich mangelnden verbalen
Ausdrucksvermögens des Kindes eingesetzt werden, sondern
suggestiv,
insbesondere in Kombination mit Suggestivfragen, bestünden
berechtigte
Vorbehalte.
LG Mainz
26.06.95 - 302 Js 21307/94 Jug 3 A Kls NJW 1996 Heft
3 S. 208 4 Seiten
Rechtliche und technische Einzelheiten zur sog.
Video-Methode.
OLG Nürnberg 10
UF 441/98 (Amtsgericht Kelheim 002 F
0125/95)
9 S.
Vater erhält das alleinige Sorgerecht trotz
Missbrauchverdächtigung der Mutter. Es lagen drei Gutachten
zugunsten
des Verdächtigten vor, u.a. der Lügendetektortest von
Undeutsch, sowie
positive Stellungnahmen der JA-Mitarbeiter. Der Vater verfügte
zudem
über ausreichend zeitliche und materielle Ressourcen.
„Demgegenüber ist die
Erziehungsfähigkeit der
Antragstellerin teilweise eingeschränkt, da sie entweder nicht
willens
oder nicht in der Lage ist, die gute Bindung des Kindes zu ihrem Vater
zu akzeptieren und den Kontakt mit ihm zu fördern. Statt dessen
hält
sie hartnäckig an ihrer Überzeugung fest, dass ein sexueller
Missbrauch
von K durch den Antragsgegner sehr wahrscheinlich ist und
verschließt
die Augen vor objektiven, den Antragsgegner entlastenden Gutachten und
Angaben neutraler Zeugen. Ferner überidentifiziert sich die
Antragstellerin mit dem Kind. Daher besteht die begründete Gefahr,
daß
bei K schwere Entwicklungsstörungen auftreten, falls der
Antragstellerin die elterliche Sorge übertragen würde. ...
Demgegenüber
sind die von der Antragstellerin vorgelegten fachlichen Stellungnahmen
ohne Beweiswert. Das Institut ... ist bereits von seinem Ansatz her
parteilich, d.h. es stellt die Äußerungen seiner Klienten
nicht in
Frage. ... K hat eine ungewöhnlich gute Beziehung zu ihrem Vater.
Dies
zeigt sich daran, dass auch in dieser schwierigen Situation immer noch
positive Ansätze sich finden. ... Hinsichtlich der angeblichen
Äußerungen Ks, die von der Antragstellerin selbst oder durch
Vorlage
eidesstattlicher Versicherungen ihrer Familienangehörigen und
Freunde
in das Verfahren eingefügt wurden, besteht ... kein erheblicher
Beweiswert. Denn es handelt sich um Äußerungen eines 2 bis 3
Jahre
alten Kindes, dass von einer Mutter betreut wird, die nach den
Ausführungen beider Sachverständigengutachten nicht in der
Lage ist,
ausreichend die Partnerebene von der Eltern-Kind-Ebene zu trennen. ...
Denn nach gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen ist der Kontakt
zum Vater für eine gesunde Entwicklung des Kindes
unerläßlich. ... So
erschwert sie [die Kindesmutter] seit nunmehr fast 2 Jahren in dem
Kinde gegenüber unverantwortlicher Weise den Umgang zwischen K und
ihrem Vater und hat K dadurch bereits erheblichen Schaden
zugefügt. ...
All ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht und den
Sachverständigen
deuten darauf hin, dass einziger Lebensinhalt der Antragstellerin nach
dem Scheitern der Ehe ihre Tochter K ist.“
BGH 01.07.99 – 1
StR 618/98
Pressemitteilung des BGH v. 30.07.99 2 S. und
Gesamtbeschlusstext als Datei
Das methodische Grundprinzip einer
Glaubhaftigkeitsbegutachtung besteht darin, die Glaubhaftigkeit so
lange zu negieren, bis sie mit den gesammelten Fakten nicht mehr
vereinbar ist. Der Sachverständige hat sich ausschließlich
methodischer
Mittel zu bedienen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand
gerecht werden. Zu den wissenschaftlichen Mindeststandards gehören
Nachvollziehbarkeit, Transparenz sowie Benennung und Beschreibung der
Tatsachen, aus denen der Sachverständige diagnostische
Schlußfolgerungen zieht. Der Ausdeutung von Kinderzeichnungen und
anatomischen Puppen kommt in forensisch-aussagepsychologischen
Gutachten keine Bedeutung zu. Bei entsprechendem Beweisantrag muss sich
das Gericht mit den Mängeln des Glaubhaftigkeitsgutachtens im
einzelnen
auseinandersetzen, es sei denn, die geltend gemachten Mängel
liegen
nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben nicht vor.
SKIFAS-Kommentar:
Mit diesem Urteil wurden wissenschaftliche
Anforderungen an ausssagepsychologische Begutachtungen juristisch festgeschrieben.
BGH
25.02.2003 - 4 StR 499/02
Aussage gegen Aussage und Zeugnisverweigerungsrecht; Unsicherheit und
Widersprüche bei der Beweiserhebung und die Notwendigkeit weiterer
Beweiserhebungen
BGH
27.03.2003 - 3 StR 446/02
Liegt nur eine Aussage der einzigen Belastungszeugin vor, ist die
Aussage dieser Zeugin einer besonders gründlichen
Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen.
BGH
04.09.2003 - 2 StR 307/02
Über vom Sachverständigen behauptete allgemeine Sachkunde in
Zusammenhang mit dem Phänomen der "Verdrängung" (Zitierung eher
alltagspsychologischer Erkenntnisse
BGH 15.04.2003 - 3 StR 91/03
Die fehlende Einsicht in die Taten steht einer günstigen Sozialprognose
nicht entgegen, sofern erstere in Widerspruch zur
Verteidigungsstrategie gestanden hätte.
OLG Stuttgart 10.01.0223 - 4 Ws 274/02
Auslagenerstattung für selbstgeladenen Sachverständigen bei Freispruch
BGH
11.09.2002 - 1 StR 171/02
Über die Notwendigkeit eines Gutachtens bei fehlender richterlicher
Sachkunde, die durch Stellungnahmen der behandelnden Therapeuten des
Zeugen nicht ersetzt werden kann
OLG Stuttgart 20.11.2000 - 2 Ws 152/00
"Gutachten über ein Gutachten" als neues Beweismittel im
Wiederaufnahmeverfahren; es kann "eine derartige Vielzahl von Fehlern
im Erstgutachten oder Fehler von solchem Gewicht aufzeigen, daß sich
Zweifel an der allgemeinen fachlichen Kompetenz des mit dem
Erstgutachten befassten Sachverständigen aufdrängen " (Leitsatz StV
2003, Heft 4, S. 232 f.)
OLG Brandenburg 14.10.2002 - 9 UF 129/02
"Leitsatz: Kinder sind in der Regel ab einem Mindestalter von drei
Jahren persönlich anzuhören. Ein Verstoß gegen diese zwingende
Anhörungsverpflichtung führt regelmäßig zur Aufhebung und Zurückweisung
an das amtierende Gericht."
BGH 24.10.2002 - 1 StR 314/02
Ein sachlich- rechtlicher Fehler kann vorliegen, wenn die tatsächliche
Würdigung der Beweise widersprüchlich, unklar und lückenhaft ist. Wenn
im Falle "Aussage gegen Aussage" sich die Hauptbelastungszeugin selbst
der Falschaussage bezichtigt hat, müssen (analog zum Fall, daß die
Aussage in einem wesentlichen Detail als bewußt falsch anzusehen ist)
für eine Verurteilung Indizien für die Richtigkeit der Aussage
außerhalb dieser vorliegen. "Hängt die Entscheidung des Tatrichters im
Wesentlichen davon ab, welchen Angaben er folgt, sind zudem gerade bei
Sexualdelikten die Entstehung und die Entwicklung der belastenden
Aussage aufzuklären. Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit
familiären Auseinandersetzungen nicht von vorherein auszuschließen ist
....(Leitsatz des Bearbeiters)
BGH
27.03.2003 - 1 StR 524/02
Die Beweiswürdigung muß erschöpfend sein. "Eine Beweiswürdigung, die
über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist
ebenso rechtsfehlerhaft, wie eine solche, die gewichtige Umstände
nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von
der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind." Die
Beweisergebnisse dürfen nicht nur isoliert gewertet, sondern müssen in
eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden. Das Urteil nimmt
auch zur schwierigen Problematik der Aussagemotivation Stellung.