Urteile

OLG Ffm vom 08.06.2005 (6 UF 301/04)
Zur Teilverwirkung des Ehegattenunterhalts durch leichtfertige Beschuldigungen des Kindesmissbrauchs

OLG Ffm vom 27.10.1999 (Az. 2 UF 47/97)
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen ungerechtfertigter Beschuldigung des Verpflichteten (hier: sexueller Missbrauch eines gemeinschaftlichen Kindes)

BGH 24.09.80 - 3 StR 255/80     NJW 1981 S. 134 (ebenso FPR 1995 S. 153)      2 S.
Sexuelle Handlungen sind auch dann sexuell, wenn das Kind die Sexualbezogenheit der Handlung nicht erkennt oder noch nicht erkennen kann.

LG Köln 19.12.91 - 1 T 224/91              FamRZ 1992 Heft 6            1 Seite
Bloßer Verdacht des sexuellen Missbrauchs genügt als Kindeswohlgefährdung nicht, um durch vormundschaftsgerichtliche Maßnahme gemäß § 1666 BGB in das Elternrecht einzugreifen. Ein entsprechender Tatvorwurf muss bewiesen sein.

OLG Bamberg 17.12.91 - 7 UF 81/91    NJW 1992 S. 1112            3 Seiten
Ein volljähriges Kind kann seinen Unterhaltsanspruch verwirken, wenn es jeglichen Kontakt zu dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil verweigert. Für das Verweigerungsrecht gelten strenge Maßstäbe. Sexueller Missbrauch bzw. häufige Misshandlungen berechtigen zur Kontaktverweigerung.

BayOLG 26.02.92 - 1 Z BR 10/92                       NJW 1992 S. 1971            2 Seiten
Zu den Voraussetzungen, unter denen das Vormundschaftsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung aufgrund von Berichten von Betreuerinnen eines behinderten Kindes, die sexuellen Missbrauch durch den Vater vermuten, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen kann. Zum Umfang von Prüfungs- und Begründungspflicht des Gerichts.

OLG München 16.06.92 - 16 UF 926/92  FamRZ 1993 S. 94            1 Seite
Besteht die Gefahr, dass der Vater das Umgangsrecht dazu nutzt, das Kind ins Ausland zu verbringen, kann ihm ohne seine vorherige Anhörung und im Wege der einstweiligen Anordnung verboten werden, mit dem Kind Deutschland zu verlassen.

OLG Hamm 19.08.92 - 29 W 63/92            Fam RZ 1993 S. 76            2 Seiten
Wer im Verdacht steht, Vater des Kindes seiner leiblichen Tochter zu sein, muss im Kindschaftsverfahren die Blutentnahme trotz der Gefahr einer Strafverfolgung dulden.

BGH 08.07.92 - XII ZR 14/92                Fam RZ 1993 S. 48            1 Seite
Mit Trennung der Eltern erlangt das Kind einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz mit der Folge, daß für die Sorgerechtsregelung zwei Familiengerichte zuständig sein können.

BVerfG 24.04.92 - 1 BvR 1721/91                        FamRZ 1992 S. 1043            2 Seiten
Im familiengerichtlichen Verfahren muss der Sachverständige auch zusätzlich zu seinem Gutachten vor Gericht angehört werden, wenn ein Beteiligter dies beantragt.

OLG Hamm 16.03.92 - 15 W 34/92            FamRZ 1992 S. 1087            2 Seiten
Im familiengerichtlichen Verfahren muss dem Antrag eines Beteiligten, den Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens zu laden, zwingend entsprochen werden.

AG Friedberg (Hessen) (FG) 01.06.92 - F 54/92 EA 1   FamRZ 1992 S. 1333   1 Seite
Wer die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zur Erzielung einer tragfähigen Besuchsregelung verweigert, muss Nachteile bei der Besuchsregelung in Kauf nehmen.

AG Königswinter (FG) 15.07.92 - 8 F 98/91          FamRZ 1993 S. 466      2 Seiten
Zu den Voraussetzungen, unter denen Eltern die Unterhaltszahlungen an ihr volljähriges Kind kürzen dürfen, wenn dieses den Kontakt zu seinen Eltern verweigert. Mindestvoraussetzung ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil den Kontakt von sich aus aktiv sucht.

OLG Frankfurt/M 29.01.93 - 6 UF 125/92  FamRZ 1993 S. 729            1 Seite
Besuchsrecht auch gegen den Willen von Mutter und Kind. Vielmehr hat die alleinerziehende Mutter dem Kind behutsam klarzumachen, dass der Vater es liebt und dass es im Interesse aller Beteiligten liegt, die natürlichen Verwandtschaftsbande zu pflegen.

OLG Bamberg 01.12.93 - 2 UF 154/93   NJW 94 S. 1163, FamRZ 94 Heft 11 S. 719   2 S.
Umgangsausschluss wegen sexueller Missbrauchsgefahr trotz eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, wenn mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit weiterhin von sexuellem Missbrauch auszugehen ist.

OLG Stuttgart 29.09.93-16 UF 222/93     DAVorm 1993 S. 1227, FPR 1995 S: 75, FamRZ 1994 Heft 11, S. 718     6 Seiten
Risiko sexuellen Missbrauchs ist gegen Folgeschaden durch Kontaktabbruch abzuwägen. Bloßer Verdacht reicht für Umgangsausschluss nicht. Mit Kommentar des "Väter für Kinder e. V. "

OLG Hamm 30.06.93 - 12 UF 448/92     Urteilsabdruck     FPR 1995 S. 75     6 Seiten
Zur Frage, inwieweit das Umgangsrecht des der Pädophilie verdächtigen Vaters eingeschränkt werden kann.

PfälzOLG 05.11.93 - 3 W 165/93              FPR 1995 S. 76                    3 Seiten
GO-Order. Sexueller Kindesmissbrauch berechtigt das Vormundschaftsgericht, dem Täter aufzuerlegen, seinen Wohnsitz zu verlegen und sich vom Opfer fernzuhalten.

BVerfG 18.02.93 - 1 BvR 692/92              Abschrift                        9 Seiten
Die Ausgestaltung der Umgangsbefugnis ist in der konkreten Situation nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung berechtigter Wünsche der Eltern am Kindeswohl auszurichten. Allgemeine Richtwerte und gerichtliche Vermutungen sind keine Entscheidungsgrundlage.

AG Nidda 15.03.94 - 4 X 148/93                    ZfJ 12/94 S. 541                 1 Seite
Umgangsrecht erfordert nicht, daß sexueller Missbrauch mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne. Dauer des Verfahrens nicht umgangshindernd.

OLG München 22.08.94 - 4 UF 158/94  Abschrift                        3 Seiten
Es muss hingenommen werden, wenn das auf der illoyalen Haltung der allein sorgeberechtigten Mutter beruhende Nichtzustandekommen von Umgangskontakten zwischen Vater und seinem ehelichen Kind sanktionslos bleibt.

OLG Bamberg 11.04.94 - 2 WF 45/94 u. 50/94 -   FamRZ 1995 Heft 3 S. 181            2 S.
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen des vagen Verdachts des sexuellen Missbrauchs schließt sein Umgangsrecht nicht aus. Anderenfalls hätte es die Mutter auf einfache Weise in der Hand, den Kontakt auszuschließen.

KG Berlin 12.07.94 - 18 UF 3297/93            FamRZ 1995 Heft 6 S. 355       2 S.
Der in Wahrnehmung berechtigter Interessen erhobene Vorwurf der Mutter gegen den Vater, sich gegenüber den gemeinsamen Kindern sexuell fehlverhalten zu haben, führt nicht dazu, daß sie ihren Unterhaltsanspruch verliert.

AmtsG Düsseldorf 22.12.94 - 251 F 2177/94      FamRZ 1995 Heft 8 S. 498      2 S.
Eine nicht allein sorgeberechtigte Mutter ist nicht allein befugt, bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs des gemeinsamen ehelichen Kindes durch den Vater, das Kind medizinisch und/oder psychologisch untersuchen zu lassen. Begutachtungen, die entgegen diesen Rechtsgrundsätzen vorgenommen werden, unterliegen einem Verwertungsverbot.

OLG Nürnberg 08.02.94 - 11 UF 2641/93                  NJW 1994 Heft 45 S. 2964            2 S.
Fortgesetzte massive und schuldhafte Vereitlungen des Umgangsrechts können in gravierenden Fällen zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs des sorgeberechtigten Elternteils führen.

OLG Frankfurt/M 30.06.95 - 6 UF 60/94   FamRZ 22/95 S. 1432, auszugsw. Abdr    5 S.
Umgang trotz laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Zum Mißbrauch des Mißbrauchsverdachts durch Professionelle. Unschuldsvermutung als Richtschnur auch im familiengerichtlichen Verfahren.

OLG Bamberg 14.03.95 - 7 WF 122/94  Abschrift            3 Seiten
Längerfristige Therapie bei Wildwasser an kleinem Kind unter Verwendung anatomischer Puppen, mit denen das Kind schließlich perverse sexuelle Handlungen darstellt, ist sowohl ohne Beweiswert als auch für sich betrachtet bereits kindeswohlschädlich.

OLG Celle 12.06.95 - 10 UF 195/94            Abschrift            5 Seiten
Hartnäckige Weigerung der sorgeberechtigten Mutter, dem Vater Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu gewähren, obwohl es eine enge Bindung zu ihm hat und durch den Vorwurf sexuellen Missbrauchs in eine Konfliktsituation gebracht wurde, stellt mangelnde Erziehungseignung dar und berechtigt zur Übertragung des Sorgerechts auf den Vater.

OLG Hamburg 02.08.95 - 12 UF 85/94    FamRZ 1996 Heft 7 S. 422       1 Seite
Zum Zweck eines behüteten Umgangs kann eine Pflegschaft angeordnet werden, wenn die Mutter mit gegen den Vater gerichteten sexuellen Verdächtigungen dessen Umgang mit dem Kind behindert.

OLG Hamm 05.12.95            3 UF 358/95  FamRZ 1996 Heft 7 S. 424       1 Seite
Bei der Entscheidung über das Umgangsrecht spielen die Gründe für den Verlust des Sorgerechts und das Scheitern der Ehe keine Rolle. Auch eine längere Zeit ohne Kontakt steht dem Umgang nicht entgegen. Der Kontakt kann dann behutsam aufgenommen werden, z. B. betreut durch Erziehungsberater.

BGH 16.05.95            4 StR 237/95  NJW 1996 Heft 3 S. 207                   2 Seiten
Die Anklage, u. a. Einführen des Penis in Scheide, Anus, Mund, Ohr und Nase, Manipulationen mit dem Finger in Scheide und After, Lecken, basierte einzig und allein auf Aussagen eines fünfjährigen Kindes. Das LG hatte an der Richtigkeit einzelner Vorwürfe zwar erhebliche Zweifel, hielt die kindlichen Angaben im Kern aber für glaubwürdig. Der BGH hält eine solche Beweiswürdigung nicht für rechtens, verweist die Sache zurück und verlangt die Beachtung folgender Grundsätze:
Bei der Aussage kindlicher Zeugen kommt der Entstehungsgeschichte der Beschuldigung besondere Bedeutung zu. Wenn vor dem Hintergrund personensorgerechtlicher Auseinandersetzungen bereits vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen zahlreiche private Befragungen - mit Erwartungen auf den Inhalt der Aussage - erfolgt sind, so sind belastende Angaben des Kindes besonders kritisch zu prüfen. Die Erkenntnisquellen zur Aussageentstehung sind auszuschöpfen.

BGH 23.08.95            3 StR 163/95  NJW 1996 Heft 3 S. 206                   3 Seiten
Zum Aussageverweigerungsrecht von Kindern. Zum Verwertungsverbot, wenn eine Belehrung zum Aussageverweigerungsrecht fehlt. Zur Frage, ob bei fehlender Belehrung die Zustimmung des allein Sorgeberechtigten zur kindlichen Aussage genügt. Zu den sog. anatomisch korrekten Puppen. Deren Einsatz zu diagnostischen Zwecken sei wissenschaftlich umstritten. Wenn die Puppen nicht als bloße Demonstrationshilfen zum Ausgleich mangelnden verbalen Ausdrucksvermögens des Kindes eingesetzt werden, sondern suggestiv, insbesondere in Kombination mit Suggestivfragen, bestünden berechtigte Vorbehalte.

LG Mainz 26.06.95 - 302 Js 21307/94 Jug 3 A Kls    NJW 1996 Heft 3 S. 208    4 Seiten
Rechtliche und technische Einzelheiten zur sog. Video-Methode.

OLG Nürnberg 10 UF 441/98 (Amtsgericht Kelheim 002 F 0125/95)                       9 S.
Vater erhält das alleinige Sorgerecht trotz Missbrauchverdächtigung der Mutter. Es lagen drei Gutachten zugunsten des Verdächtigten vor, u.a. der Lügendetektortest von Undeutsch, sowie positive Stellungnahmen der JA-Mitarbeiter. Der Vater verfügte zudem über ausreichend zeitliche und materielle Ressourcen.
„Demgegenüber ist die Erziehungsfähigkeit der Antragstellerin teilweise eingeschränkt, da sie entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, die gute Bindung des Kindes zu ihrem Vater zu akzeptieren und den Kontakt mit ihm zu fördern. Statt dessen hält sie hartnäckig an ihrer Überzeugung fest, dass ein sexueller Missbrauch von K durch den Antragsgegner sehr wahrscheinlich ist und verschließt die Augen vor objektiven, den Antragsgegner entlastenden Gutachten und Angaben neutraler Zeugen. Ferner überidentifiziert sich die Antragstellerin mit dem Kind. Daher besteht die begründete Gefahr, daß bei K schwere Entwicklungsstörungen auftreten, falls der Antragstellerin die elterliche Sorge übertragen würde. ... Demgegenüber sind die von der Antragstellerin vorgelegten fachlichen Stellungnahmen ohne Beweiswert. Das Institut ... ist bereits von seinem Ansatz her parteilich, d.h. es stellt die Äußerungen seiner Klienten nicht in Frage. ... K hat eine ungewöhnlich gute Beziehung zu ihrem Vater. Dies zeigt sich daran, dass auch in dieser schwierigen Situation immer noch positive Ansätze sich finden. ... Hinsichtlich der angeblichen Äußerungen Ks, die von der Antragstellerin selbst oder durch Vorlage eidesstattlicher Versicherungen ihrer Familienangehörigen und Freunde in das Verfahren eingefügt wurden, besteht ... kein erheblicher Beweiswert. Denn es handelt sich um Äußerungen eines 2 bis 3 Jahre alten Kindes, dass von einer Mutter betreut wird, die nach den Ausführungen beider Sachverständigengutachten nicht in der Lage ist, ausreichend die Partnerebene von der Eltern-Kind-Ebene zu trennen. ... Denn nach gesicherten wissenschaftlichen Kenntnissen ist der Kontakt zum Vater für eine gesunde Entwicklung des Kindes unerläßlich. ... So erschwert sie [die Kindesmutter] seit nunmehr fast 2 Jahren in dem Kinde gegenüber unverantwortlicher Weise den Umgang zwischen K und ihrem Vater und hat K dadurch bereits erheblichen Schaden zugefügt. ... All ihre Äußerungen gegenüber dem Gericht und den Sachverständigen deuten darauf hin, dass einziger Lebensinhalt der Antragstellerin nach dem Scheitern der Ehe ihre Tochter K ist.“

BGH 01.07.99 – 1 StR 618/98
Pressemitteilung des BGH v. 30.07.99   2 S. und Gesamtbeschlusstext als Datei
Das methodische Grundprinzip einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung besteht darin, die Glaubhaftigkeit so lange zu negieren, bis sie mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist. Der Sachverständige hat sich ausschließlich methodischer Mittel zu bedienen, die dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand gerecht werden. Zu den wissenschaftlichen Mindeststandards gehören Nachvollziehbarkeit, Transparenz sowie Benennung und Beschreibung der Tatsachen, aus denen der Sachverständige diagnostische Schlußfolgerungen zieht. Der Ausdeutung von Kinderzeichnungen und anatomischen Puppen kommt in forensisch-aussagepsychologischen Gutachten keine Bedeutung zu. Bei entsprechendem Beweisantrag muss sich das Gericht mit den Mängeln des Glaubhaftigkeitsgutachtens im einzelnen auseinandersetzen, es sei denn, die geltend gemachten Mängel liegen nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben nicht vor.
SKIFAS-Kommentar:
Mit diesem Urteil wurden wissenschaftliche Anforderungen an ausssagepsychologische Begutachtungen juristisch festgeschrieben.


BGH 25.02.2003 - 4 StR 499/02
Aussage gegen Aussage und Zeugnisverweigerungsrecht; Unsicherheit und Widersprüche bei der Beweiserhebung und die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen

BGH 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Liegt nur eine Aussage der einzigen Belastungszeugin vor, ist die Aussage dieser Zeugin einer besonders gründlichen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen.

BGH 04.09.2003 - 2 StR 307/02
Über vom Sachverständigen behauptete allgemeine Sachkunde in Zusammenhang mit dem Phänomen der "Verdrängung" (Zitierung eher alltagspsychologischer Erkenntnisse

BGH 15.04.2003 - 3 StR 91/03

Die fehlende Einsicht in die Taten steht einer günstigen Sozialprognose nicht entgegen, sofern erstere in Widerspruch zur Verteidigungsstrategie gestanden hätte.

OLG Stuttgart 10.01.0223 - 4 Ws 274/02
Auslagenerstattung für selbstgeladenen Sachverständigen bei Freispruch

BGH 11.09.2002 - 1 StR 171/02
Über die Notwendigkeit eines Gutachtens bei fehlender richterlicher Sachkunde, die durch Stellungnahmen der behandelnden Therapeuten des Zeugen nicht ersetzt werden kann

OLG Stuttgart 20.11.2000 - 2 Ws 152/00
"Gutachten über ein Gutachten" als neues Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren; es kann "eine derartige Vielzahl von Fehlern im Erstgutachten oder Fehler von solchem Gewicht aufzeigen, daß sich Zweifel an der allgemeinen fachlichen Kompetenz des mit dem Erstgutachten befassten Sachverständigen aufdrängen " (Leitsatz StV 2003, Heft 4, S. 232 f.)

OLG Brandenburg 14.10.2002 - 9 UF 129/02
"Leitsatz: Kinder sind in der Regel ab einem Mindestalter von drei Jahren persönlich anzuhören. Ein Verstoß gegen diese zwingende Anhörungsverpflichtung führt regelmäßig zur Aufhebung und Zurückweisung an das amtierende Gericht."

BGH 24.10.2002 - 1 StR 314/02

Ein sachlich- rechtlicher Fehler kann vorliegen, wenn die tatsächliche Würdigung der Beweise widersprüchlich, unklar und lückenhaft ist. Wenn im Falle "Aussage gegen Aussage" sich die Hauptbelastungszeugin selbst der Falschaussage bezichtigt hat, müssen (analog zum Fall, daß die Aussage in einem wesentlichen Detail als bewußt falsch anzusehen ist) für eine Verurteilung Indizien für die Richtigkeit der Aussage außerhalb dieser vorliegen. "Hängt die Entscheidung des Tatrichters im Wesentlichen davon ab, welchen Angaben er folgt, sind zudem gerade bei Sexualdelikten die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage aufzuklären. Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vorherein auszuschließen ist ....(Leitsatz des Bearbeiters)

BGH 27.03.2003 - 1 StR 524/02
Die Beweiswürdigung muß erschöpfend sein. "Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft, wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft des Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind." Die Beweisergebnisse dürfen nicht nur isoliert gewertet, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden. Das Urteil nimmt auch zur schwierigen Problematik der Aussagemotivation Stellung.